- Baureifmachung von Grundstücken, beginnend mit Erwerb und Erarbeitung von Nutzungskonzepten und ihrer Realisierung bis zur Erschließung, Bebauung und Grundstücksverwertung
- Aushandeln von städtebaulichen und sonstigen öffentlich-rechtlichen Verträgen (u.a. Erschließungs- und Folgekostenverträge; Durchführungsverträge bei Vorhaben- und Erschließungsplänen; Umlegungsvereinbarungen; Verträge zur Ablösung von kommunalen Abgaben; Verträge zur Baulandbeschaffung für Einheimische), ferner die Rückabwicklung unwirksamer öffentlich-rechtlicher Verträge sowie die Rechtsverfolgung bei Leistungsstörungen
- Vertretung von Grundstückseigentümern und Beratung von Gemeinden im Bauleitplanverfahren (Flächennutzungs- und Bebauungspläne) sowie von Bauherren bei Einzelbauvorhaben, Beseitigungsanordnungen, Nutzungsuntersagungen, Baueinstellungen
- öffentlich-rechtlicher Nachbarschutz, Abwehr von Bauvorhaben, auch mit Mitteln des einstweiligen Rechtsschutzes.
Besonderer Vorteil: Erfahrungen aus Mandaten sowohl für die öffentliche Hand (Städte, Gemeinden, Landkreise und Zweckverbände) als auch für baurechtssuchende (private und juristische) Personen fördern die Verkürzung von Behördenverfahren und das Zustandekommen einvernehmlicher Lösungskonzepte und vermeiden langwierige Verwaltungsgerichtsprozesse.
- Beratung und gerichtliche Vertretung von Städten, Gemeinden und Zweckverbänden im weitgespannten Bereich kommunaler Verwaltungstätigkeit einschließlich des gemeindlichen Satzungsrechts und der kommunalen Zusammenarbeit, Recht des Anschluss- und Benutzungszwanges bei leitungsgebundenen Einrichtungen
- Kommunales Abgabenrecht (Erschließungs- und Straßenausbaubeiträge, Beiträge und Gebühren für Ver- und Entsorgungseinrichtungen, Kosten für Grundstücks- und Hausanschlüsse, Fremdenverkehrs- und Kurbeiträge)
- Übernahme von gemeindlichen Spezialmandaten (z.B. im Bereich des kommunalen Finanzausgleiches und des Kreisumlagenrechts, in Normenkontrollverfahren gegen Bebauungspläne, städtebaulichen Entwicklungssatzungen oder sonstiges Ortsrecht sowie in verfassungsrechtlichen Angelegenheiten).
Außergerichtliche und gerichtliche Geltendmachung oder Abwehr von Schadensersatzansprüchen wegen Verletzung von Amtspflichten (insbesondere im Bereich des öffentlichen Baurechts) und Verkehrssicherungspflichten sowie von Planungsschäden
Vertretung in Enteignungs- und Entschädigungsangelegenheiten einschließlich der vorzeitigen Besitzeinweisung sowie in Baulandsachen (Verfahren vor den Baulandkammern)
Vertretung staatlicher und kommunaler Beamter vorwiegend in Beförderungsangelegenheiten, bei vorzeitiger Beendigung des Dienstverhältnisses sowie in Besoldungs- und Versorgungsfragen und bei disziplinarrechtlichen Vorgängen
Beratung bei Privatisierung kommunaler Aufgaben der Daseinsvorsorge (z.B. Ver- und Entsorgung; kulturelle Einrichtungen; Bäder- und Krankenhausbetriebe) unter Berücksichtigung des gemeindlichen Unternehmensrechtes, des Steuer- und Gesellschaftsrechts sowie des Privatisierungsfolgenrechts
Übernahme stiftungsaufsichtlich übertragener Vertretung von kommunal verwalteten Stiftungen im Rechtsverkehr mit den Kommunalorganen, insbesondere beim Aushandeln und Abschluss von zivil- und öffentlich-rechtlichen Verträgen, auch im Zusammenhang mit Bauleitplanverfahren
- Durchsetzung und (Nachbar-)Abwehr gaststättenrechtlicher Erlaubnisse; Rechtsbehelfe gegen Erlaubnisrücknahme und Widerruf und gegen Sperrzeitregelungen
- Vertretung in gewerberechtlichen Verfahren zur Vergabe von Standplätzen auf kommunalen Volksfesten, Märkten und Messen auch unter Berücksichtigung des Konkurrentenschutzes
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