Bei der medizinischen Behandlung kommt es immer häufiger zu Kunstfehlern. Im Bereich der Arzthaftung besteht daher für Patienten und Ärzte steigender Beratungsbedarf, außergerichtlich, wie auch im Prozess.
Einen weiteren Schwerpunkt bildet das Recht der privaten Krankenversicherung. Hier gilt es meist, die von der Versicherung abgelehnte Erstattung von Behandlungskosten für die Patienten durchzusetzen.
Im Bereich des Vertrags- und Gesellschaftsrecht der Heilberufe wird für Ärzte und Apotheker nicht nur im Streitfalle Beratung angeboten, besonderes Augenmerk gilt hier der Vertragsgestaltung.
Nicht unerwähnt bleiben dürfen die Fragen des Arzneimittel- und Medizinprodukterechts sowie des Apothekenrechts.
Besondere Aktivitäten
Neben der rein rechtsanwaltlichen Betreuung der Mandanten besteht im Falle eines Rechtsstreites die Möglichkeit der Durchführung von Mediationsverfahren.