Kapitalanlagemodelle müssen einer Vielzahl von rechtlichen, aber auch steuerlichen Bedingungen genügen. Regelmäßig sind deshalb die steuerlichen Problemstellungen eng mit den rechtlichen Gestaltungsvarianten verzahnt. Gleichzeitig muss das Anlagekonzept den wirtschaftlichen Renditevorstellungen der Anleger, aber auch des Initiators entsprechen. In der Abstimmung dieser Prämissen liegt ein Schwerpunkt der Tätigkeit von Rechtsanwalt Müller.
Beratung von Initiatoren und Vertriebe
Oftmals versuchen Anleger das von Ihnen mit Erwerb der Kapitalanlage übernommene wirtschaftliche Risiko bei einer schlechteren als der prospektierten Entwicklung nachträglich auf die Projektbeteiligten abzuwälzen. Hier berät und vertritt Rechtsanwalt Müller außergerichtlich, aber auch gerichtlich die Projektbeteiligten bzw. Anlageberater.
Anlegerschutz
Eine Vielzahl von Kapitalanlagen haben in den vergangenen Jahren die wirtschaftlichen Erwartungen der Anleger nicht erfüllt. Rechtsanwalt Müller vertritt in diesem Bereich seit Jahren Anleger bei der Durchsetzung ihrer Ansprüche gegen Projektbeteiligte.
Steuerberaterhaftung
Die zunehmende Komplexität des Steuerrechts führt dazu, dass selbst Steuerberater oftmals fehlerhafte steuerliche Beratung erbringen. Regelmäßig wird der Fehler erst bei einer Betriebsprüfung offenkundig. Rechtsanwalt Müller, der selbst über die Qualifikation als Steuerberater verfügt, vertritt Geschädigte hier gegenüber dem Steuerberater bzw. dessen Versicherung. Eine Beratung in diesem Bereich ist dabei grundsätzlich ohne Kenntnis der steuerlichen Regelungen unmöglich.