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Gerade im Vorfeld der (betrieblichen oder privaten) Insolvenz stellt sich die Frage nach den rechtlichen Möglichkeiten im Umgang mit der finanziellen Krise, aus Sicht des Schuldners und des Gläubigers. Die Kanzlei berät und vertritt finanziell angeschlagene Unternehmen (Betriebssanierung) und Privatpersonen (Schuldnerberatung) sowie Gläubiger in allen insolvenz- und vollstreckungsrechtlichen Fragen und grenzt sich damit von der Insolvenzverwaltung ab.
- Stundungs- und Vergleichsverhandlungen, Erarbeitung von Schuldenbereinigungsplänen
- Vollstreckungsschutzanträge, z. B. bei Kontopfändung und Gehaltspfändung oder im Zwangsversteigerungsverfahren
- Beratung bei Fragen zum Thema Gerichtsvollzieher, Ladung zur Abgabe der eidesstattlichen Versicherung, Angaben im Vermögensverzeichnis, Haftbefehl und pfändungsfreiem Einkommen und Vermögen
- Beratung im Hinblick auf die Einhaltung straf- und insolvenzrechtlicher Vorschriften
- Durchführung außergerichtlichen Schuldenbereinigung nach § 305 Insolvenzordnung zur Vermeidung bzw. Vorbereitung des Verbraucherinsolvenzverfahrens mit Restschuldbefreiung (auch Beratungshilfe-Mandate)
- Schuldnervertretung im Insolvenzverfahren
- Wahrnehmung der Rechte des Schuldners im Insolvenzverfahren gegenüber dem Insolvenzverwalter
- Stundungsverhandlungen und Vergleichsverhandlungen, Erarbeitung von Schuldenbereinigungsplänen und Insolvenzplänen
- Beratung im Hinblick auf die Einhaltung straf- und insolvenzrechtlicher Vorschriften
- Rechtliche Prüfung und Vorbereitung der Umsetzung unternehmerischer Entscheidungen in der Unternehmenskrise
- Abwehr von Anfechtungsansprüchen
- Forderungsanmeldung
- Wahrung von Gläubigerrechten im Hinblick auf die Restschuldbefreiung des Schuldners
- Unternehmenskauf aus der Insolvenz
- Erwerb von Massegegenständen der Insolvenzmasse
Weiteres Spezialgebiet: Arbeitsrecht
Beraterprofil
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