Rechtsanwältin Dr. Beate Wernitznig ist ausschließlich im Bereich des Familien- und Erbrechts tätig.
Gesetzliche Erbfolge
Häufig versäumen es Erblasser, zu Lebzeiten ihre Vermögensnachfolge zu regeln. In diesem Fall tritt gesetzliche Erbfolge ein. Es müssen dann die gesetzlichen Erben und die entsprechenden Erbquoten ermittelt werden.
Letztwillige Verfügungen
Testamente oder Erbverträge geben dem Erblasser die Möglichkeit, Regelungen hinsichtlich seines Nachlasses zu treffen. Sinnvoll gestaltete Verfügungen verhindern Streit und können die steuerliche Belastung reduzieren. Des weiteren kann z.B. der überlebende Ehegatte abgesichert werden.
Der Schwerpunkt der Beratung liegt in der Vermeidung von teuren und langwierigen Erb- und Pflichtteilsprozessen.
Vorweggenommene Erbfolge
In geeigneten Fällen kann eine Vermögensübertragung zu Lebzeiten ein probates Mittel zur Streitvermeidung und Steueroptimierung sein. Um dies zu erreichen bedarf es einer sorgfältigen Planung und Gestaltung durch einen erfahrenen Berater.
Erbengemeinschaft
Nicht selten können sich miterben über die Nutzung oder Auseinandersetzung des Nachlasses nicht einigen. Dies kann zu langwierigen und kostspieligen Verfahren führen. Man sollte sich daher zu Lebzeiten Gedanken darüber machen, ob sich eine Erbengemeinschaft verhindern lässt bzw. welche Personen Erben werden sollen.
Vorrangiges Ziel von Rechtsanwältin Dr. Wernitznig ist die außergerichtliche Konfliktlösung zwischen den Miterben zur Vermeidung von langwierigen Erbprozessen.
Pflichtteilsrecht
Bei der Nachlassplanung sind Pflichtteilsrechte einzubeziehen. Bereits zu Lebzeiten sollte durch eine sinnvolle Nachlassplanung späterer Streit zwischen Erben und Pflichtteilsberechtigten vermieden werden.
Rechtsanwältin Dr. Wernitznig berät und vertritt Sie bei der Durchsetzung /Abwehr von Pflichtteilsansprüchen.
Gerichtliche Vertretung
Rechtsanwältin Dr. Wernitznig vertritt Sie in Erbscheinsverfahren und sonstigen Erbschaftsprozessen.
Schenkungs- und Erbschaftssteuerrecht
Gerade auf dem Bereich des Steuerrechts ist eine umfassende und vorausschauende Planung unerlässlich. Die steuerlichen Fragen sollten optimal an die rechtliche Gestaltung angepasst werden. Nur so kann verhindert werden, dann unnötig Vermögen verloren geht.