Kooperation spezialisierter Rechtsanwälte

    

Andreas Homuth

Rechtsanwalt

Strafrecht

Bankrecht

Tätigkeitsschwerpunkt Bankrecht

Darlehens- und Kreditvergabe, Kreditsicherungsrecht, Einwertung und Zwangsverwertung von Sicherungsobjekten, Vorfälligkeitsentschädigung, Zertifizierung von Fonds

 

Bankrecht

Hinter dem Begriff Bankrecht verbirgt sich eine komplex verzahnte Gesamtheit von Problemstellungen:

 

Darlehens- und Kreditvergaberecht

Nach dem Kreditwesengesetz KWG ist die Bank verpflichtet, die Grundlagen der Kreditvergabe, insbesondere der Kredithöhe, besonders sorgfältig zu prüfen.

Aus diesen Sorgfaltspflichten ergeben sich vielfältige Anspruchsmöglichkeiten des Kreditnehmers.

 

Kreditsicherungsrecht

Kredite werden regelmäßig gegen Sicherheiten, d.h. Verpfändungen oder Sicherungsübereignungen an beweglichen Sachen, Forderungen und Rechten bzw. Hypotheken und Grundschulden an Immobilien gewährt.

Hieraus können sich eigenständige Problematiken wie etwa der Übersicherung oder der Pfandverwertung erwachsen.

 

Zwangsverwertung

Bei Nichtbedienung oder Kündigung des Darlehensverhältnisses betreibt die Bank die Verwertung der ihr eingeräumten Sicherheiten. Dies kann im Wege der Zwangsverwaltung oder Zwangsversteigerung geschehen. Aufgabe des Rechtsanwaltes ist in diesem Falle die Wahrnehmung der Schuldnerschutzinteressen bis hin zur Verhinderung der Zwangsverwertung.

 

Grundstücks- und Grundbuchrecht

Soweit Immobilien finanziert bzw. mit Hypotheken oder Grundschulden belastet wurden, ergeben sich immer auch grundstücks- oder grundbuchrechtliche Fragestellungen, etwa nach dem Rang von Sicherheiten oder der Grundbuchberichtigung.

 

Einwertung von Sicherungsobjekten

Um der Bank eine Grundlage für die Gewährung von Sicherheiten zu bieten, müssen Sicherungsobjekte – z.B. Lebensversicherungen oder Gründstücke – eingewertet werden. Diese Einwertungen unterliegen der Überprüfung.

 

Steuerrechtliche Fragen

Bei der Rückabwicklung von Krediten ist immer auch die steuerrechtliche Komponente zu beachten, insbesondere ob bereits gezogene Steuervorteile bei sog. Steuersparmodellen durch den Kreditnehmer zurückzuerstatten sind.

 

Vorfälligkeitsentschädigungen

Die vorzeitige Tilgung von Krediten führt regelmäßig zu einem Anspruch der Banken auf Vorfälligkeitsentschädigungen. Die Höhe dieser Vorfälligkeitsentschädigungen bemisst sich nach der Dauer der noch verbleibenden Laufzeit, aber auch danach, auf wessen Betreiben ein Kredit vorzeitig zurückgeführt wird.

 

Zertifizierung von Fonds

Für Fondsaufleger wie für Anleger stellt sich die Frage nach der objektiven Bewertung von Fonds, insbesondere ihrer Chancen und Risiken.

Solche Fondszertifizierungen sind sowohl aus dem Blickwinkel des Anlegerschutzes wie der Haftungsrisiken der Vertriebspartner von Fondsauflegern sinnvoll.

 

 

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