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Die Beratung und Vertretung von Arbeitgebern und Arbeitnehmern, Geschäftsführern, Vorständen und Führungskräften, freien Mitarbeitern und Handelsvertretern sowie Betriebsräten erfolgt in allen Bereichen des Arbeitsrechts und umfasst angrenzende Fragen z. B. des Sozialversicherungsrechts oder der betrieblichen Altersvorsorge.
Bei gerichtlichen Auseinandersetzungen wird die Prozessvertretung übernommen.
- Kündigungsschutzrecht
- Aufhebungsverhandlungen
- Freistellung, Abfindung und Zeugnis
- Abmahnungen, Versetzungen
- Änderungskündigung
- Arbeitszeit und Arbeitsentgelt
- Überstunden und Mehrarbeit
- Dienstfahrzeug
- Nebenbeschäftigung
- Probezeit
- Urlaub und Entgeltfortzahlung
- Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz
- Mutterschutz, Elternzeit, Schwerbehindertenrecht
- Geheimhaltung
- Arbeits- und Dienstverträge
- Befristete Arbeitsverträge
- Teilzeitverträge
- Zeitarbeitsverträge
- Ausbildungsverträge
- Verträge zur Übernahme von Aus- und Weiterbildungskosten
- Aufhebungs- und Abwicklungsverträge
- Betriebsverfassungs- und Mitbestimmungsrecht
- Auslegung und Anwendung tarifvertraglicher Regelungen
- Arbeitnehmerüberlassung
- Scheinselbständigkeit
- Arbeitsrecht in der Insolvenz des Arbeitgebers, insbesondere Insolvenzgeld
- Betriebsübergang nach § 613 a BGB
- nachvertragliches Wettbewerbsverbot und Kundenschutz, Vertragsstrafe
Weiteres Spezialgebiet: Insolvenzrecht
Beraterprofil
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