Kooperation spezialisierter Rechtsanwälte

Für Ihre Rechtsfragen der richtige Spezialist
   

News & Tipps

17.09.10
Verkehrsrecht

Beim Verkauf eines beschädigten Kfz ist der tatsächlich erzielte Verkaufspreis als Rest-wert anzusetzen.

BGH-Urteil vom 15.06.2010:

Der Geschädigte muss sich einen tatsächlich höher erzielten Restwert bei der Abrechnung gegenüber dem Kraftfahrzeughaftpflichtversicherer des Schädi-gers anrechnen lassen, auch wenn ein...