Höhere Umzugspauschalen seit 01.01.2012. (aktualisiert)
BFH zieht die Grenze bei 410 € – analog zu geringwertigen Wirtschaftgütern.
BFH verwirft den Kostenansatz für die volle Dauer der obligatorischen 10-jährigen Aufbewahrungsfrist.
Urteil des FG Sachsen-Anhalt ermöglicht dadurch in vielen Fällen erst die steuerliche Berücksichtigung von Krankheitskosten.
Spruchpraxis von BFH und EuGH wird von der Finanzverwaltung ignoriert.
Das Gericht bemisst die AfA-Bemessungsgrundlage nach der Teilwert – und nicht dem historischen Anschaffungskosten – vermindert um die bisher geltend gemachten Abschreibungen.
Weil Arbeitgeber diesen Betrag gem. § 3 Nr. 34 EStG steuerfrei erstatten können, sollten Selbstständige auf Gleichbehandlung pochen.