Immer mehr Gerichte verurteilen wegen Urheberrechtsverletzung trotz fehlender Verknüpfung mit dem Internet. (aktualisiert 20.09.2010)
Amtsgericht Köln stellt in seinem Urteil vom 22.06.2010 allerdings die entscheidende Frage nach dem rechtmäßigen Aufenthalt der Fotografen am Aufnahmeort erst gar nicht. (30.08.2010)
Neue Gerichtsurteile verlangen stets die Angemessenheit der Vergütung und gewähren deshalb auch im Streitfall einen Auskunftsanspruch. (01.07.2010)
Gebrauchsgrafiker können ihre Werke jedoch als Fotografien in Webseiten einbauen und erlangen so den Urheberrechtschutz für Lichtbilder. (10.06.2010)
Kammergericht bestätigt Haftung für – nach Abgabe einer Unterlassungserklärung – noch abrufbaren rechtswidrigen Textschnipsel (SNIPPETS). (10.06.2010)
Landgericht Köln erkennt Schöpfungshöhe bei virtuellem Nachbau des Kölner Doms nicht an
Namens- und Rechteinhaber müssen sich nicht auf das ADR-Verfahren verweisen lassen