BFH ändert Rechtsprechung und unterstellt vom Finanzamt gezahlte Zinsen auf Einkommensteuererstattungen nicht mehr den Kapitalerträgen.
BFH ändert seine Rechtsprechung, weil die Wesentlichkeitsgrenze für im Privatvermögen ge-haltene Anteile an Kapitalgesellschaften auf 1% abgesenkt wurde.
Finanzgericht Münster versucht, den Irrweg des Bundesfinanzhofes zu stoppen.
BFH sieht schnellen An- und Verkauf bei der Spekulationsbesteuerung als dem Steuergegenstand immanent.
BFH präzisiert die Anforderungen, dass auch nach wie vielen Jahren noch Einkommensteuer rückerstattet wird.
Dieses Wahlrecht wird voraussichtlich bereits ab 2011 wieder abgeschafft.
BFH entscheidet darüber, ob ein Gestaltungsmissbrauch bei Rückkäufen am gleichen Tag vorliegt.