Höhere Umzugspauschalen seit 01.01.2012. (aktualisiert)
BFH lässt Ausnahmen in Fällen einer sehr geringfügigen Teilzahlung zu, legt sich aber nicht auf eine berechenbare Grenze fest.
BFH korrigiert seine bisherige Linie und entscheidet gegen die Verwaltungsauffassung.
BFH entscheidet gegen Finanzverwaltung und räumt viel Spielraum bei der Anerkennung von Sachbezügen ein.
Mit einer geringfügigen Einbuße beim Nettoeinkommen kann ein nachhaltiger Erwerbssicherungs- und Versicherungsschutz zu einem unschlagbaren Preis-/Leistungsverhältnis erlangt werden.
Die Grenzen bei der Wochen- und Jahresarbeitszeit sind allerdings zu beachten.