Besonders gefährdet sind wegen der Abfärbewirkung Praxisgemeinschaften.
Neues Urteil des Finanzgerichts Rheinland Pfalz verlangt ebenfalls, dass der Praxiserwerb im Vordergrund steht.
Die Abfärberegelung greift jedoch nicht bei geringfügigen gewerblichen Einkünften von unter 1,25% der Gesamteinnahmen.
BFH entschied, dass dadurch die ärztlichen Einnahmen der Gemeinschaftspraxis nicht zu gewerbli-chen werden.
Drei tragende Säulen und ihre steuerlichen Auswirkungen sollten genau bedacht werden.