18.08.10
Kapitalbeteiligung von Mitarbeitern am Unternehmen
Die sozialversicherungsrechtliche Beurteilung. (18.08.2010)
Kapitalbeteiligungen von Mitarbeitern an einem Unternehmen sind jährlich bis zu einem Betrag von EUR 360,00 steuerfrei.
Diese Beteiligungen führen jedoch nur in besonderen Fällen zu einer Beitragsfreiheit in der Sozialversicherung.
Im Fall der „Entgeltumwandlung“ besteht – abweichend von der steuerlichen Behandlung – keine Beitragsfreiheit in der Sozialversicherung.
Dies ist in § 1 Abs. 1 Nr. 1 der Sozialversicherungsentgeltverordnung geregelt. Danach sind nur solche lohnsteuerfreien Zuwendungen des Arbeitgebers nicht dem Arbeitsentgelt zuzuordnen, die zusätzlich zu Löhnen und Gehältern gewährt werden. Sie dürfen somit nicht an die Stelle tarifvertraglich oder arbeitsvertraglich geschuldeten Arbeitslohnes treten.
Hierbei spielt es keine Rolle, ob es sich um Ansprüche auf laufendes Entgelt oder auf eine Einmalzahlung handelt.
Rechtsanwalt Reinhard Holterman, Sendlingerstr. 24, 80331 München
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Rubrik: Sozialrecht