BFH billigt diesen Schachzug bei ohne Vorsteuerabzug erworbenem Anlagevermögen wie Fahrzeugen – auch bei Personengesellschaften. (aktualisiert 26.09.2011)
BFH verschärft die Voraussetzungen und lehnt eine allgemeine 10-Prozent-Grenze ab, unter der Wirtschaftsgüter von völlig untergeordneter Bedeutung ausscheiden. (aktualisiert 26.09.2011)